Neue Bonner-Hütte

Alpenvereinshütte

Corona-Maßnahmen


Gastronomie (§6)

  • Alle Gäste benötigen einen gültigen negativen Zutrittstest bzw. den Nachweis der Testausnahme.
  • Besuchergruppe indoor max. 4 Personen zzgl. max. 6 Minderjährigen aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Besuchergruppe im Freien max. 10 Personen zzgl. max. 10 Minderjährige aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Sperrstunde 22 Uhr
  • FFP2-Maskenpflicht für Gäste, außer am Tisch
  • Personen einer Gästegruppe mit Nächtigung dürfen gemeinsam an einem Tisch ohne Mindestabstand untergebracht werden.
  • Registrierungspflicht der Gäste ab einem Aufenthalt von mehr als 15 min. – indoor und outdoor!






Allgemeines / Beherbergung

  • Bringe deine eigene FFP2-Maske und dein eigenes Handtuch mit!
  • Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
  • Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack)!
  • Nimm´ für Mehrtagestouren oder längere Aufenthalte Selbsttests mit!




Zur Klarstellung noch einmal die 2G-Regelung:

Zutritt darf nur Personen gewährt werden, die geimpft oder genesen sind.

1) Genesen
Für genesene Personen gilt:

  • Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion
  • Ein Antikörpertest zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. (=> auch nach Ablauf der 6 Monate nach der Infektion)

2) Geimpft
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.