Corona-Maßnahmen
Gastronomie (§6)
- Alle Gäste benötigen einen gültigen negativen Zutrittstest bzw. den Nachweis der Testausnahme.
- Besuchergruppe indoor max. 4 Personen zzgl. max. 6 Minderjährigen aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
- Besuchergruppe im Freien max. 10 Personen zzgl. max. 10 Minderjährige aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
- Sperrstunde 22 Uhr
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste, außer am Tisch
- Personen einer Gästegruppe mit Nächtigung dürfen gemeinsam an einem Tisch ohne Mindestabstand untergebracht werden.
- Registrierungspflicht der Gäste ab einem Aufenthalt von mehr als 15 min. – indoor und outdoor!
Allgemeines / Beherbergung
- Bringe deine eigene FFP2-Maske und dein eigenes Handtuch mit!
- Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
- Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack)!
- Nimm´ für Mehrtagestouren oder längere Aufenthalte Selbsttests mit!
Zur Klarstellung noch einmal die 2G-Regelung:
Zutritt darf nur Personen gewährt werden, die geimpft oder genesen sind.
1) Genesen
Für genesene Personen gilt:
- Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion
- Ein Antikörpertest zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. (=> auch nach Ablauf der 6 Monate nach der Infektion)
2) Geimpft
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
- Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate.
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.